I.IV Landespolitisches Engagement
Eduard Rosenthal ist als Parlamentarier in zwei Landtagen engagiert. In seiner Tätigkeit als Politiker verknüpft er sein fachliches Wissen mit der politischen Praxis und macht sich nach dem Ersten Weltkrieg für einen geeinten thüringischen Staat stark.
Von 1909 bis 1919 gehört er dem Landtag des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach und in den Jahren 1919 bis 1920 dem des gleichnamigen Freistaates an. Von 1921 bis 1925 ist Eduard Rosenthal Landtagsabgeordneter der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) des neu gegründeten Freistaates Thüringen. In seiner parlamentarischen Arbeit ist Rosenthal leidenschaftlich und erfolgreich, in seiner politischen Gesinnung liberal und vorwärtsweisend. Als ein Mann der Mitte sowie als juristischer und politischer Baumeister, ist Rosenthal davon überzeugt, dass der Aufbau eines demokratischen Staates nur gelingen kann, »wenn Gesetzgebung und Verwaltung sich von jedem Extrem fernhalten«.
In seinen letzten Lebensjahren muss Rosenthal jedoch immer wieder feststellen, dass ihm die »Atmosphäre (eines) scharfen parteipolitischen Kampfes, die eine rein sachliche Arbeit ausschließt, höchst unerfreulich« ist. In seinem politischen Wirken ist er daher stets bestrebt, politische Positionen auszugleichen, zu vermitteln und wenn nötig demokratische Werte zu verteidigen. Stets ist ihm bewusst, dass auf der Grundlage der Landesverfassung weitere Gesetze und Verordnungen erarbeitet, diskutiert und beschlossen werden müssen, damit die junge Demokratie stabil und lebensfähig bleiben kann.
E. Rosenthal zu seiner Zeit als Abgeordneter im Landtag
Der 1. Landtag beschloß im Juli 1920 seine Auflösung. Leider ließ ich mich bestimmen, wieder ein Mandat anzunehmen. Wenn ich auch an wichtigen Aufbaugesetzen […] mitarbeiten konnte, so war diese Arbeit durch die politische Einseitigkeit der Landtagsmehrheit wenig erquicklich. Überhaupt war mir die Atmosphäre parteipolitischen Kampfes, die eine rein sachliche Arbeit ausschließt, höchst unerfreulich, da ich die Überzeugung habe, daß der Aufbau eines Staates nur auf mittlerer Linie gelangen kann, wenn Gesetzgebung und Verwaltung sich von jedem Extrem fernhalten.
Im Großherzogtum und jungen Freistaat
Im nach längeren Kämpfen zustande gekommenen Wahlgesetz des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach von 1909 wird der Universität Jena ein Sitz im Landtag zugestanden. Der Senat der Universität wählt Rosenthal zu ihrem Landtagsabgeordneten und bestätigt sein Mandat in den folgenden Jahren mehrfach. Als parteiloser Abgeordneter schließt er sich der national-liberalen Fraktion an, die später mit den Freisinnigen zur liberalen Fraktion fusioniert. In den Sitzungen des kleinen Parlaments und besonders in den Ausschüssen lernt Eduard Rosenthal die parlamentarische Kleinarbeit kennen. So verdankt er seiner Abgeordnetentätigkeit, wie er in seinen postum erschienen Lebenserinnerungen schreibt,
eine sehr intime, reale Kenntnis großer Gebiete des ausgedehnten Stoffs des Verwaltungsrechts und der Finanzgesetzgebung und -verwaltung.
Im Jahr 1919 führt Rosenthal gemeinsam mit Karl Rothe die Verhandlungen über die Vermögensauseinandersetzungen zwischen dem Freistaat und dem zurückgetretenen Herzog Wilhelm Ernst. Durch sein Engagement kann so die Zukunft von Stätten des nationalen Kulturerbes, darunter das Wittumspalais, Goethes Gartenhaus oder die Fürstengruft, durch den Freistaat Sachsen-Weimar-Eisenach gesichert werden.
Abgeordneter des Landes Thüringen
Nachdem der 1. Landtag des Freistaats Thüringen im Juli 1920 seine Auflösung beschlossen hatte, kandidiert Eduard Rosenthal für die Deutsche Demokratische Partei und erringt ein Mandat für den Neuen Landtag. Er arbeitet schnell an wichtigen Aufbaugesetzen mit, so an der Kreis-und Gemeindeverordnung, am Verwaltungsgerichtsgesetz, am Landesbrandesversicherungsgesetz und an einer Reihe von Schulverwaltungsgesetzen.
Fast vergessen ist Rosenthals theoretische Vor- und praktische Mitarbeit an einer Landesverwaltungsordnung, die 1926 verabschiedet wird und deutschlandweit als eine der modernsten ihrer Zeit gilt. Bereits am 12. Februar 1924 verzichtet Rosenthal aus gesundheitlichen und Altersgründen auf sein Landtagsmandat. 1925 wird er von seinem Mandat entpflichtet.
Karl Rothe (1848-1921)
Jurist und Beamter, von 1901 bis 1918 Leiter des Kultusdepartments, des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses, der Justiz und Finanzen im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach. Ehrendoktor der Universität Jena