Eduard Rosenthal

I.III »Vater« der Thüringer Verfassung

Rosenthal hat nachhaltige Spuren in Geschichte und Gegenwart der Saalestadt und des Landes Thüringen hinterlassen. Sein politisches Wirken kann eindrucksvoll anhand seines Entwurfs für die erste demokratische Verfassung Thüringens nachgezeichnet werden.

Die Verfassung ist Zeugnis seiner Visionen über eine intakte demokratische Staatsarchitektur, die Rosenthal nicht nur als Politiker zu verfechten, sondern zugleich als Staatsrechtler juristisch zu formen wusste. Zweifelsohne zählen seine Bemühungen um eine Einigung der thüringischen Einzelstaaten am Ausgangspunkt der parlamentarischen Demokratie in Deutschland zu seinem größten politischen Vermächtnis.

Rosenthal hatte sich bereits seit 1916 vehement dafür eingesetzt, dass sich die Thüringer Kleinstaaten zu einem Einheitsstaat zusammenschließen. Bereits ein Jahr später soll Rosenthals Vision eines geeinten Thüringer Staates seiner Realisierung einen bedeutenden Schritt näherkommen. Im November 1917 bringt er im Weimarischen Landtag einen richtungsweisenden Antrag ein, der auf die Vereinheitlichung von Gesetzgebung und Verwaltung in den thüringischen Staaten abzielt. Der Antrag wird fast einstimmig angenommen. Am Karfreitag 1919 versammeln sich die Präsidenten der thüringischen Landtage in Jena und beschließen, dass der von Carl von Brandenstein entworfene Gemeinschaftsvertrag die Grundlage zum Zusammenschluss der thüringischen Kleinstaaten zum Freistaat Thüringen bilden soll. Die Gemeinschaft der thüringischen Staaten beruft daraufhin einen Staats- und einen Volksrat, die die Verschmelzung der thüringischen Staaten vollziehen. Der Staatsrat beauftragt Rosenthal mit der Erarbeitung einer Verfassung für das neue Land Thüringen, wozu der Volksrat am 23. Januar 1920 einmütig seine Zustimmung erteilt.

Für die anspruchsvolle Aufgabe der Konzeption einer intakten Verfassung ist Eduard Rosenthal die erste Wahl: Als Abgeordneter des weimarischen Landtags verfügt er über vielfältige praktisch-politische Erfahrungen und als Rechtshistoriker und Staatsrechtler kennt er das Verfassungsrecht in Geschichte und Gegenwart genau. So avanciert Rosenthal zu einer zentralen Figur der politischen Einigung der Thüringer Staaten. Er ist in der Lage, in kurzer Zeit einen Verfassungsentwurf zu unterbreiten, der zum Grundgesetz aller Menschen in Thüringen wird. Am 12. Mai 1920 wird sein Verfassungsentwurf als vorläufige Verfassung des Freistaats Thüringen verkündet. Mit den wesentlichen verfassungsrechtlichen Prinzipien seiner Arbeit, die auch heute noch tragende Säulen der Thüringer Verfassung sind, gilt Rosenthal heute gemeinhin als »Vater« der Thüringer Verfassung.

 

Aus der Rede Rosenthals vor dem Volksrat zur Begründung des Verfassungsentwurfs Als Text lesen

Rosenthal über den Auftrag die Landesverfassung zu erarbeiten Als Text lesen

Nachruf auf Eduard Rosenthal von Otto Koellreutter Als Text lesen